Vorhaben an Bahnflächen und Bahnanlagen
Bau- und Planungsvorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen
Als Eigentümervertretung ist DB Immobilien für die Wahrung der Eigentümerinteressen und -rechte der Deutschen Bahn zuständig.
Dazu gehört insbesondere die federführende Bearbeitung aller Vorgänge, bei denen die Deutsche Bahn im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen als Trägerin öffentlicher Belange (TöB), Betreiberin der Bahninfrastruktur, unmittelbare Nachbarin oder Grundstückseigentümerin an gesetzlichen Verfahren beteiligt werden muss.
Wichtiger Hinweis für Baubehörden und private Bauherren
Bei Bauvorhaben in nachbarschaftlicher Nähe zu Bahnflächen und Bahnanlagen ist eine Beteiligung der Deutschen Bahn im Hinblick auf sicherheitsrelevante Belange sowie mögliche Risiken für Personen- und Sachschäden notwendig. Dies gilt auch für vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
Wie Sie Ihr Vorhaben vorbereiten, welche Hinweise Sie beachten und welche Unterlagen Sie einreichen sollten, erfahren Sie in den folgenden Schritten.
Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Deutschen Bahn bei Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen. Hier finden Sie die „Hinweise zur Beteiligung der Deutschen Bahn“.
So gehen Sie vor
Frühzeitig Kontakt aufnehmen
Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an DB Immobilien – insbesondere dann, wenn Ihr Vorhaben auf oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnflächen oder Bahnanlagen geplant ist. So können mögliche Auswirkungen und erforderliche Abstimmungen frühzeitig berücksichtigt werden.
Hinweise nutzen
Nutzen Sie die folgenden Hinweise zur Vorbereitung Ihres Vorhabens. Sie enthalten wichtige Informationen zu Sicherheitsanforderungen, zur Beteiligung der Deutschen Bahn und zu besonderen Vorhaben in der Nähe von Bahnanlagen.
Sicherheits- und Abstimmungshinweise für Bauvorhaben in der Nähe aktiver Bahnbetriebsanlagen.
Informationen zur Beteiligung der Deutschen Bahn in vereinfachten Baugenehmigungs- und Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Hinweise zu Risiken, Pflichten und Anforderungen für Photovoltaikanlagen in der Nähe von Bahnstrecken.
Unterlagen vorbereiten
Damit Ihr Vorhaben geprüft werden kann, reichen Sie alle für die Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig ein. Dazu gehören insbesondere:
- Angaben zu Gemarkung, Flurstück, Eigentümer und Bauherr
- Nachweis über die Berechtigung des Antragstellers, Auskünfte einzuholen
- Erläuterung der geplanten Maßnahmen
- Lageplan im Maßstab 1:1.000 mit Darstellung der geplanten Maßnahmen
- Grundrisse und Schnitte einschließlich geplanter Verbaumaßnahmen zu Bahnflächen
- Freiflächenplan mit Darstellung der Zufahrten
- Bemaßung in Bezug auf Bahnbetriebsanlagen, zum Beispiel Gleisachse oder Oberleitungsanlage
- vorhandene Vereinbarungen zugunsten der DB AG oder eines mit ihr nach § 15 AktG verbundenen Unternehmens, zum Beispiel Dienstbarkeiten oder schuldrechtliche Vereinbarungen
Zuständiges Team kontaktieren
Für die weitere Abstimmung und die Einreichung Ihrer Unterlagen wenden Sie sich an das regional zuständige Team von DB Immobilien. Wählen Sie dazu unten das Bundesland aus, in dem sich Ihr Vorhaben befindet.
Zuständige Ansprechpersonen
Wählen Sie das Bundesland aus, in dem sich Ihr Bau- oder Planungsvorhaben befindet. Unter dem jeweiligen Eintrag finden Sie die Kontaktdaten des zuständigen Teams von DB Immobilien.