Kabel- und Leitungsauskunft einholen
Sie planen Bau-, Erd- oder Leitungsarbeiten auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen? Dann sollten Sie frühzeitig prüfen lassen, ob sich im betroffenen Bereich Kabel oder Leitungen der Deutschen Bahn befinden.
Über das Onlineportal von DB Immobilien können Sie eine Kabel- und Leitungsauskunft beantragen und die für die Prüfung benötigten Angaben und Planunterlagen einreichen.
Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Deutschen Bahn bei Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen. Hier finden Sie die „Hinweise zur Beteiligung der Deutschen Bahn“.
Warum ist eine frühzeitige Auskunft wichtig?
Kabel und Leitungen auf Bahnflächen können für den Bahnbetrieb und die technische Infrastruktur von großer Bedeutung sein. Werden vorhandene Bestandsleitungen bei der Planung oder Bauausführung nicht berücksichtigt, können erhebliche Gefahren für Personen, Anlagen und den sicheren Bahnbetrieb entstehen.
Eine frühzeitige Leitungsauskunft unterstützt Sie dabei, bekannte Leitungsbestände bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und erforderliche Abstimmungen rechtzeitig einzuleiten.
So holen Sie Ihre Kabel- und Leitungsauskunft ein
Untersuchungsbereich festlegen
Grenzen Sie den Bereich, für den Sie eine Kabel- und Leitungsauskunft benötigen, möglichst genau ein. Die angefragte Eingriffsfläche darf maximal 10.000 Quadratmeter betragen.
Angaben und Planunterlagen vorbereiten
Halten Sie die folgenden Informationen und Unterlagen bereit:
Angaben zum Vorhaben
- kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Vorhabenträger beziehungsweise Bauherr
- gegebenenfalls ausführende Firma
- gewünschter Untersuchungsbereich
Planunterlagen
- aussagekräftiger Lageplan mit eindeutiger Kennzeichnung des Untersuchungsbereichs
- vorzugsweise im Maßstab 1:1.000
Weitere Angaben, soweit bekannt
- bestehende Rechte der Deutschen Bahn auf den betroffenen Grundstücken, z. B. Dienstbarkeiten oder vertragliche Vereinbarungen
- Planungs- oder Leistungsphase, für die die Kabel- und Leitungsauskunft benötigt wird
Befindet sich Ihr Vorhaben auf oder in der Nähe ehemaliger Bahnflächen?
Auch auf ehemaligen Bahnflächen können sich weiterhin Kabel und Leitungen der Deutschen Bahn befinden. Diese können dauerhaft dinglich gesichert und als Lasten oder Beschränkungen im Grundbuch eingetragen sein.
Die von der Deutschen Bahn bereitgestellten Informationen ersetzen daher nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchs auf bestehende Rechte, Lasten und Beschränkungen.
Sicherheit auf Bahnanlagen
Das Betreten von Bahnanlagen ist nach § 62 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung grundsätzlich nur für dazu befugte Personen beziehungsweise im Rahmen eines entsprechenden Nutzungsverhältnisses zulässig. Ist für Ihr Vorhaben ein Betreten von Bahnanlagen erforderlich, muss dies vorab mit der zuständigen Stelle der DB InfraGO AG abgestimmt und genehmigt werden.