Leitungen auf Bahnflächen verlegen
Sie möchten eine Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitung auf einem Grundstück der Deutschen Bahn verlegen? Oder soll die Leitung eine Bahnfläche oder Bahnanlage über- beziehungsweise unterqueren?
Hier erfahren Sie, welche Vorgaben gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihren Antrag einreichen.Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Deutschen Bahn bei Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen. Hier finden Sie die „Hinweise zur Beteiligung der Deutschen Bahn“.
So bereiten Sie Ihren Antrag vor
Bei der Verlegung von Leitungen auf oder in der Nähe von Bahnflächen sind besondere technische, rechtliche und bahnbetriebliche Anforderungen zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft dabei, notwendige Abstimmungen frühzeitig einzuleiten und Rückfragen im weiteren Verfahren zu vermeiden.
Für die Planung empfehlen wir, eine Fachperson einzubeziehen, die Erfahrung mit Leitungsverlegungen auf Bahngelände und den geltenden Kreuzungsrichtlinien besitzt.
Vorhaben einordnen
Klären Sie zunächst,
- welche Leitung verlegt oder geändert werden soll,
- welches Medium betroffen ist,
- ob Grundstücke oder Flächen der Deutschen Bahn genutzt werden,
- und ob Bahnflächen oder Bahnanlagen über- oder unterquert werden.Je nach Leitungsart und geplanter Ausführung gelten unterschiedliche technische und rechtliche Anforderungen.
Kreuzungsrichtlinien frühzeitig berücksichtigen
Für Leitungskreuzungen gelten abgestimmte Kreuzungsrichtlinien der Deutschen Bahn und der jeweiligen Versorgerverbände. Sie enthalten die technischen und rechtlichen Anforderungen, die bereits bei der Planung und später bei der Durchführung der Baumaßnahme einzuhalten sind.Die für Ihr Vorhaben geltenden Richtlinien müssen daher frühzeitig geprüft und bei der Planung berücksichtigt werden. Eine fundierte Kenntnis der einschlägigen Kreuzungsrichtlinien ist erforderlich.Weiterführende Informationen und Bezugsquellen:BDEW - Informationen zu KreuzungsrichtlinienVDE FNN - Hinweise zu Stromleitungskreuzungen
Weitere DB-Richtlinien für externe AntragstellerInformationen zur Bestellung weiterer DB-Richtlinien erhalten Sie auf Anfrage unter:dzd-bestellservice@deutschebahn.com
Unterlagen zusammenstellen
Bereiten Sie die erforderlichen Angaben, Planunterlagen und technischen Nachweise vor. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Leitungsart, der Lage des Vorhabens und der vorgesehenen Bauweise ab.Für die Antragstellung benötigen Sie insbesondere:
- Beschreibung der geplanten Leitungsverlegung oder Änderung
- Art des Mediums
- Antragsteller beziehungsweise Vorhabenträger
- beauftragtes Planungs- oder Bauunternehmen
- Lage des Vorhabens
- Bahnstrecke und Streckenkilometer
- geplante Bauweise
Bahntypischer LageplanJedem Antrag ist ein bahntypischer Lageplan im Maßstab 1:1.000 beizufügen. Weitere Informationen zu den Anforderungen, zur Erstellung und zur Bestellung sowie zu gegebenenfalls benötigten Brücken- und Bauwerksplänen finden Sie im Abschnitt „Lage- und Bauwerkspläne für Ihren Antrag“.
Checkliste zur Verlegung von LeitungenDie Checkliste unterstützt Bauherren, Planungsbüros sowie Betreiber öffentlicher und privater Leitungsnetze bei der Vorbereitung einer Leitungskreuzung.Sie enthält Informationen zu den beteiligten Stellen, den geltenden Kreuzungsrichtlinien, den Verfahrensabläufen sowie den einzureichenden Unterlagen und technischen Nachweisen.
Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen über das Onlineportal von DB Immobilien ein. Dort werden Sie durch die digitale Antragstellung geführt. Die Anwendungshilfe unterstützt Sie Schritt für Schritt bei der digitalen Antragstellung.
Sonderfall: Anschlussleitungen für erneuerbare Energien
Für Anschlussleitungen von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gilt die reguläre Stromkreuzungsrichtlinie nicht.
Der Antrag wird dennoch über das Onlineportal von DB Immobilien als „Antrag auf Leitungsverlegung beziehungsweise Leitungskreuzung“ eingereicht. Nach positiver Prüfung wird für die Nutzung der Bahnfläche ein kostenpflichtiger Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Lage- und Bauwerkspläne für Ihren Antrag
Alternative Antragstellung, Schulungen und regionale Kontakte
Sollte eine Antragstellung über das Onlineportal nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag alternativ per E-Mail einreichen. Für Schulungsanfragen sowie fachliche Fragen zu einem konkreten Vorhaben finden Sie hier ebenfalls die passenden Kontaktwege.