Flächen & Anlagen mitnutzen

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Flächen und Anlagen der Deutschen Bahn mitnutzen

Mitnutzungen prüfen und vertraglich vereinbaren.

Sie möchten eine Fläche oder bauliche Anlage der Deutschen Bahn für Ihr Vorhaben mitnutzen – zum Beispiel als Zuwegung, Abstandsfläche oder für einen geringfügigen Überbau?

Eine solche Mitnutzung wird von DB Immobilien geprüft und bei positivem Ergebnis in einem Gestattungsvertrag geregelt. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung, zu den erforderlichen Unterlagen und zu möglichen Kosten.

Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Deutschen Bahn bei Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen. Hier finden Sie die „Hinweise zur Beteiligung der Deutschen Bahn“.

Wann benötigen Sie eine Gestattung?

Eine Gestattung benötigen Sie, wenn Sie eine Fläche oder bauliche Anlage im Eigentum der Deutschen Bahn für eigene Zwecke mitnutzen möchten.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie

  • eine Zuwegung über eine DB-Fläche benötigen,
  • eine DB-Fläche als Abstandsfläche nutzen möchten,
  • eine geringfügige Überbauung planen
  • oder eine vergleichbare Nutzung beabsichtigen.

DB Immobilien prüft, ob die gewünschte Mitnutzung mit den Anforderungen, Planungen und betrieblichen Belangen der Deutschen Bahn vereinbar ist.

 

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Quelle: AdobeStock_543535490

Ihr Vorhaben betrifft eine Leitung?

Für Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen sowie Anschlussleitungen für erneuerbare Energien gelten besondere Anforderungen.

Alle Informationen zur Antragstellung, zu den benötigten Unterlagen und zur möglichen Mitnutzung vorhandener DB-Telekommunikationsinfrastruktur finden Sie auf der Seite „Leitungen auf Bahnflächen verlegen“.

 

 

 

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Quelle: AdobeStock_551936906

So stellen Sie Ihre Anfrage

Vorhaben beschreiben

Beschreiben Sie, welche Fläche oder bauliche Anlage Sie mitnutzen möchten, welchem Zweck die Nutzung dient und welchen Umfang sie hat.

Unterlagen zusammenstellen

Stellen Sie die erforderlichen Angaben und Unterlagen zusammen. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zur geplanten Mitnutzung
  • ein Erläuterungsbericht
  • ein Lageplan
  • weitere Nachweise abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens

Eine Prüfung kann erst beginnen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die benötigten Angaben und Unterlagen.

Anfrage digital einreichen

Reichen Sie Ihre Anfrage über das Onlineportal von DB Immobilien ein. Dort werden Sie durch die erforderlichen Angaben und Unterlagen geführt.

Was wird geprüft?

Wir prüfen, ob die gewünschte Mitnutzung mit den Interessen, Planungen und betrieblichen Anforderungen der Deutschen Bahn vereinbar ist. Dabei berücksichtigen wir insbesondere

  • die Eisenbahnverkehrssicherheit,
  • mögliche Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr,
  • bestehende und geplante Nutzungen
  • sowie weitere für die Deutsche Bahn relevante Anforderungen.

Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Mitnutzung in einem verbindlichen Gestattungsvertrag geregelt.

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Quelle: AdobeStock_249659892

Welche Kosten entstehen?

Wichtiger Hinweis zum Beginn der Nutzung

Mit der Nutzung oder konkreten Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Anfrage durch die Deutsche Bahn geprüft, genehmigt und vertraglich geregelt wurde. Die weitere Abstimmung erfolgt anschließend über die Ansprechpersonen, die im Vertrag oder in der Zustimmung genannt sind. 
 

Alternative Antragstellung und regionale Kontakte

Sollte eine Antragstellung über das Onlineportal nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag alternativ per E-Mail einreichen. Füllen Sie dazu das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an das für Ihr Bundesland zuständige regionale Team von DB Immobilien.Auch bei fachlichen Fragen zu einem konkreten Vorhaben können Sie sich an das zuständige regionale Team wenden. 

Antragsformular

Antragsformular zur Mitnutzung

Beschreibbares Formular für die alternative Einreichung Ihrer Anfrage.

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Regionale Kontakte

Hessen und Rheinland-Pfalz DB.Immobilien.Vertragsrecht-Mitte@deutschebahn.com

Nordrhein-Westfalen DB.Immobilien.Vertragsrecht-West@deutschebahn.com

Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen DB.Immobilien.Vertragsrecht-Nord@deutschebahn.com

Baden-Württemberg und Saarland DB.Immobilien.Vertragsrecht-Suedwest@deutschebahn.com

Bayern DB.Immobilien.Vertragsrecht-Sued@deutschebahn.com

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen DB.Immobilien.Vertragsrecht-Suedost@deutschebahn.com

Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern DB.Immobilien.Vertragsrecht-Ost@deutschebahn.com

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