Deutsche Bahn frühzeitig beteiligen

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Beteiligung der Deutschen Bahn

Frühzeitig abstimmen, wenn Bahnflächen, Bahnanlagen oder Rechte der Deutschen Bahn betroffen sein können.

Sie planen ein Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen oder Bahnanlagen oder möchten diese mitnutzen? Ganz gleich, ob Sie als Baubehörde, Kommune, als Planungsbüro oder Bauherr – privat oder gewerblich – beteiligt sind: Eine frühzeitige Beteiligung der Deutschen Bahn kann erforderlich sein.

Die Bahninfrastruktur ist ein sensibles System, das täglich Millionen Menschen und Güter sicher ans Ziel bringt. Schon kleine Beeinträchtigungen können große Auswirkungen haben. Bauarbeiten oder die Nutzung von Flächen in der Nähe der Bahninfrastruktur erfordern daher besondere Sorgfalt.

Um Risiken zu vermeiden und Ihr Vorhaben erfolgreich und sicher umzusetzen, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Abstimmung Ihres Vorhabens und binden die zuständigen Stellen innerhalb der Deutschen Bahn ein. So können technische, betriebliche und rechtliche Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden.

Wann muss die Deutsche Bahn beteiligt werden?

Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen können Auswirkungen auf den sicheren Bahnbetrieb, auf Grundstücke der Deutschen Bahn oder auf bestehende Rechte haben.

Ob und in welcher Rolle die Deutsche Bahn beteiligt werden muss, hängt vom jeweiligen Vorhaben und Verfahren ab. Eine Beteiligung kann insbesondere in folgenden Fällen erforderlich sein: 

Als Trägerin öffentlicher Belange

Bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die Deutsche Bahn zu beteiligen, wenn Belange des Bahnverkehrs oder der Bahninfrastruktur durch das Vorhaben berührt werden.

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Als Betreiberin der Bahninfrastruktur

Kann sich das Vorhaben auf den sicheren Bahnbetrieb oder auf Gleise, Leitungen und andere technische Bahnanlagen auswirken, müssen die zuständigen Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn frühzeitig einbezogen werden.

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Als Grundstückseigentümerin

Werden Grundstücke oder bestehende Rechte der Deutschen Bahn berührt, müssen die Eigentümerinteressen berücksichtigt, die weitere Planung frühzeitig abgestimmt und vertragliche Regelungen getroffen werden.

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Als unmittelbare Nachbarin

Liegt das Vorhaben direkt an einer Bahnfläche oder Bahnanlage, kann eine Beteiligung erforderlich sein, wenn Auswirkungen auf Grundstücke, Anlagen oder den Bahnbetrieb nicht ausgeschlossen werden können.

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Unsere Aufgabe

Wir prüfen, ob durch Ihr Vorhaben Eigentümerinteressen oder Rechte der Deutschen Bahn sowie Bahnflächen oder Bahnanlagen betroffen sind.

Dafür koordinieren wir die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen innerhalb der Deutschen Bahn und führen die fachlichen Rückmeldungen zu einer abgestimmten Stellungnahme zusammen. So können mögliche Auswirkungen frühzeitig erkannt und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

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Quelle: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Themen im Überblick

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